Schweizer Spielmesse
Internationale Spiel- und Spielwarenmesse St. Gallen

4. - 8. September 2002

         


Mediendienst Schweizer Spielmesse

Zusammenfassung der Referate zum Thema "Sicher spielen" im Rahmen des Business-Weekends am Sonntag, 8. September 2002, an der 12. Schweizer Spielmesse in St.Gallen

Business-Weekend: Fachvorträge für Hersteller, Importeure und Händler

Erstmals fand im Rahmen der Schweizer Spielmesse in St.Gallen ein "Come together" der Hersteller, Importeure und Händler am Business-Weekend statt. Innerhalb der Messe "findet damit das kommerzielle Fachpublikum Gelegenheit, Vorträge zu interessanten Themen zu hören und anschliessend im Forum zu diskutieren", begrüsste Co-Veranstalter Jürg Bühler die Teilnehmer. Diese Premiere stand im Zeichen neuer rechtlicher Grundlagen über die Sicherheit von Spielzeug, das in der Schweiz angeboten wird.

Wie stark die gesamte Kette von Produzent über Importeur und Händler zum Käufer von der für die Schweiz neuen Grundlage betroffen ist, machten die drei Referate deutlich. Einleitend gab Dr. Helga Stübler vom Verband Toy Traders of Europe (TTE) eine Übersicht über die verschiedenen für die Spielwarenbranche relevanten Normen, Richtlinien und Haftungsregeln: "Der Dschungel an Vorschriften ist nicht leicht zu durchblicken!"

Stübler unterstrich damit die Feststellung von Bühler, dass "die meisten Schweizer Hersteller oder Importeure sich gar nicht bewusst sind, was auf sie zukommt, wenn am 1. Januar 2003 die neue CE-Vorschrift gültig wird." Das so genannte Konformitätsabkommen zwischen der EU und der Schweiz bedeute in erster Linie "die gegenseitige Anerkennung der Prüfzeichen: Händler und Importeure sind verpflichtet, nur solche Spielwaren in den Verkehr zu bringen, die den Richtlinien entsprechen", erklärte Stübler.

Das Zeichen CE könnte man anschaulich als "Warenpass" für den freien Grenzübertritt darstellen. "Wichtig ist, dass mit dem Zeichen keine Aussage über die Qualität getroffen wird" – auch wenn viele Konsumenten die zwei Buchstaben auf einer Verpackung als solche interpretieren. Die Kennzeichnung richte sich an die Behörden: Die simple, aber bedeutungsvolle Aussage laute, "dass die Richtlinien eingehalten wurde". Die Verantwortung für Produkte und Teile, die ausserhalb der EU hergestellt wurden, lägen allein beim Importeur. Die verlangten Nachweise müssten so lange aufliegen, so lange die Ware verfügbar sei.

"Es sind letztlich Ordnungsprinzipien, die das Spiel unserer Kinder sicher machen sollen", bekräftigte Stübler. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Die einzelnen Regelwerke seien aus der Diskussion und der Erfahrung heraus ständigen Veränderungen unterworfen, mahnte Stübler zur Beobachtung der laufenden Entwicklung. Etwa auch speziell des so genannten ICTI-Kodexes: Dabei gehe es um die Beachtung ethischer Prinzipien, beispielsweise Kinderarbeit in der Produktion oder Ressourcenschonung. Die Einhaltung sei zwar nicht verpflichtend, sagte Stübler, aber "der Händler steht an der Front unserer Branche, und er könnte eines Tages von den Verbrauchern gefragt werden, ob der ICTI-Kodex bei einem bestimmten Produkt beachtet wurde."

Die praktische Auswirkung des Konformitätsabkommens schilderte Peter W. Gygax, Präsident des Schweizerischen Verbandes der Spielzeuglieferanten, anhand von Zwischenfällen, die jeden Tag passieren können: "Wenn in Zug ein Kind eine Verschlusskappe eines Filzstiftes verschluckt, müssen wir sofort dem Kantonsspital mitteilen können, welche Beschaffenheit, Grösse etc. sie hat. Wir müssen das griffbereit haben!" Die Importeure seien deshalb "sehr froh, dass diese Vereinheitlichung kommt", erklärte Gygax, "denn in der Schweiz waren die Normen in der Lebensmittelverordnung enthalten, und das war den Produzenten oft schwer zu vermitteln." Die Importeure dürften sich aber nicht nur auf die Angaben der Hersteller verlassen, eigene Tests wären im Einzelfall unumgänglich. Als Mindestanforderung für den besonderen Schweizer Markt bezeichnete Gygax multilinguale Anleitungen. "Sicheres Spielzeug ist kein Garant für den sicheren Umgang", warnte Gygax, sondern diene der "Verminderung der Risiken". Auch die Eltern und Erzieher müssten "ihren Teil der Verantwortung wahrnehmen".

Ins selbe Horn blies Beat Lutz, engagierter Schweizer Fachhändler und Verwaltungsrat der Vedes Toy Partner AG, und stellte die provokante Frage: "Bedeutet der Vermerk ,Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren’ automatisch, dass der Gegenstand für Kinder über drei Jahren geeignet und damit auch sicher ist?" Keineswegs. "Ich erlebe immer wieder, dass Eltern, welche ihrem Kind ein Dreirad oder ein Trottinett schenken, sich der Gefahren, die mit diesem grosszügigen Geschenk verbunden sind, erst im Gespräch mit unseren Verkäuferinnen bewusst werden." Wer mache sich denn schon Gedanken über das Bremsverhalten eines mit 20 Liter Wasser gefüllten Güllewagens, mit dem ein Kind auf abschüssiger Strasse fährt? Das Kind sicher nicht …

Freilich: Die Berücksichtigung der Folgegefahren könne nicht normiert werden, sagte Lutz, "sonst müsste der Gegenstand verboten werden". Oder die technische Betrachtungsweise der Gesetzgeber führe zu Absurditäten wie bei Mikado: Die Industrie habe, "folgsam wie sie ist", alle Spitzen der Holzstäbe abgehackt. Das Mikado-Spiel sei damit "kastriert und nicht mehr spielbar". Sein Fazit lautete deshalb: "Nicht nur für den Endverbraucher wäre es manchmal wünschenswert, wenn sowohl bei der Herstellung als auch bei der Gesetzgebung die Seite des praxiserfahrenen Handels die Techniker beraten dürfte."

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